Maut / Vignette in der Schweiz mit dem Wohnmobil

Maut / Vignette in der Schweiz mit dem Wohnmobil – Vollständiger Leitfaden 2026

Das Schweizer Mautsystem ist anders als in den meisten europäischen Ländern. Die entscheidende Grenze für Ihr Wohnmobil liegt beim zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von 3,5 Tonnen – je nach Gewichtsklasse gelten völlig unterschiedliche Regeln.


Die Grundregel: Vignette oder Schwerverkehrsabgabe?

GewichtsklasseMaut-SystemKosten 2026Gültigkeit
Wohnmobile ≤ 3,5 tVignette (Jahresvignette)40 CHF (ca. 42-44 €)1.12.2025 – 31.1.2027 (14 Monate)
Wohnmobile > 3,5 tPSVA (pauschale Schwerverkehrsabgabe)Ab ca. 30 CHF/TagTageweise, monatlich oder jährlich

Wichtig: Die PSVA gilt nicht nur auf Autobahnen, sondern auf jedem öffentlichen Grund in der Schweiz – auch wenn Sie auf einem Campingplatz oder Parkplatz stehen.


Variante 1: Wohnmobil bis 3,5 Tonnen – Die Vignette

Für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen ist die Jahresvignette Pflicht, sobald Sie Autobahnen oder autobahnähnliche Straßen nutzen.

Preise & Gültigkeit 2026

AspektDetail
Preis40 CHF (ca. 42-44 €)
Gültigkeitszeitraum1. Dezember 2025 bis 31. Januar 2027
Farbe 2026Blau
SonderregelungKeine Tages-, Wochen- oder Monatsvignette – nur Jahresvignette

Klebevignette vs. E-Vignette

Seit August 2023 gibt es neben der klassischen Klebevignette auch die digitale E-Vignette.

VarianteVorgehenVorteile
KlebevignettePhysischer Aufkleber, auf der Windschutzscheibe anbringenTraditionell, kein Internet nötig
E-VignetteOnline-Kauf über offizielle Plattform, Kennzeichen wird registriertKein Aufkleber nötig, sofort gültig

Anbringung der Klebevignette (Pflicht!):

  • Auf der Innenseite der Windschutzscheibe anbringen
  • Position: Hinter dem Rückspiegel oder auf der linken Seite (Fahrerseite)
  • Nicht auf dem Tönungsstreifen

Achtung: Es gibt keine Tagesvignette! Selbst wenn Sie nur einmal durch die Schweiz fahren (z. B. nach Italien), benötigen Sie die vollwertige Jahresvignette.

Vignettenpflicht für Anhänger & Wohnwagen

Gespann-KonstellationVignettenpflicht
Wohnwagen/Anhänger ≤ 3,5 tEigene Vignette erforderlich!
Anhänger > 3,5 tFällt unter PSVA (Schwerverkehrsabgabe)
Motorrad mit AnhängerKeine Extra-Vignette für Anhänger

Begründung: Selbst wenn Ihr Zugfahrzeug die Vignette hat oder wegen Übergewicht unter die PSVA fällt – der Anhänger benötigt eine eigene Berechtigung.

Vignettenfreie Straßen – Gibt es Ausnahmen?

Ja, nicht alle Schnellstraßen sind vignettenpflichtig. Die Vignettenpflicht gilt nur für Nationalstraßen (mit weiß-grüner Beschilderung), nicht für kantonale Autostraßen. Diese sind entsprechend beschildert.

Praktischer Tipp: Wenn Sie die Autobahn vermeiden möchten und nur auf Kantonsstraßen fahren, brauchen Sie keine Vignette. Allerdings ist dies für längere Strecken oft zeitaufwendiger.


Variante 2: Wohnmobil über 3,5 Tonnen – PSVA (pauschale Schwerverkehrsabgabe)

Für schwere Wohnmobile gilt die pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) anstelle der Vignette.

Wer ist betroffen?

Laut offizieller Schweizer Verordnung unterliegen der PSVA unter anderem:

  • Schwere Personenwagen
  • Schwere Wohnmotorwagen (Wohnmobile/Camper)
  • Wohnanhänger (Caravans)
  • Gesellschaftswagen

Die Grenze liegt beim zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen.

Wichtige Unterscheidung: LSVA vs. PSVA

AbgabeGilt fürBerechnung
LSVA (leistungsabhängig)Schwere Gütertransport-Fahrzeuge (Lkw)Kilometerabhängig
PSVA (pauschal)Schwere Wohnmobile, Reisebusse, PersonenwagenPauschal nach Zeit

Für Wohnmobile gilt in der Regel die PSVA, nicht die LSVA. Das ist ein entscheidender Unterschied zu Deutschland oder Österreich!

PSVA-Kosten 2026

Die offiziellen PSVA-Tarife laut Schweizer Verordnung:

ZeitraumKosten für Wohnmobile/Wohnanhänger > 3,5 t
TagAb ca. 30 CHF (abhängig von Gewicht/Emissionsklasse)
Monat62,80 €
Jahrca. 700 € bzw. 650 CHF (offizieller Tarif)

Wichtiger Hinweis: Die PSVA wird unabhängig von der Fahrleistung fällig. Sobald Ihr Wohnmobil (über 3,5 t) in der Schweiz steht, zahlen Sie – auch wenn es nur auf einem Campingplatz parkt.

So bezahlen Sie die PSVA vor der Einreise

Die PSVA muss vor der Einreise in die Schweiz bezahlt werden. Dies erfolgt online über das offizielle Via-Portal des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).

Schritte:

  1. Besuchen Sie das offizielle Via-Portal (bazg.admin.ch)
  2. Registrieren Sie Ihr Fahrzeug mit Kennzeichen und Fahrzeugdaten
  3. Wählen Sie den gewünschten Zeitraum (tageweise, monatlich, jährlich)
  4. Bezahlen Sie online (Kreditkarte etc.)
  5. Sie erhalten eine Bestätigung – aufbewahren!

Kurzübersicht für Wohnmobile

Ihr WohnmobilMaut-SystemKosten (Beispiel)Bezahlung
Kastenwagen, kompakter Camper (< 3,5 t)Vignette40 CHF (14 Monate)Online oder an Grenze
Teilintegrierter, Alkoven (> 3,5 t)PSVAab 30 CHF/TagOnline vor Einreise (Via-Portal)
Wohnwagen/Anhänger (< 3,5 t)Vignette (eigene!)40 CHF (14 Monate)Online oder an Grenze

Strafen bei Verstößen

VerstoßStrafe
Keine Vignette (obwohl Pflicht)200 CHF (ca. 210 €)
Falsch angebrachte Vignette (Klebevignette auf Tönungsstreifen etc.)Bußgeld möglich
Keine PSVA für Fahrzeug > 3,5 tNachzahlung + Verwaltungsstrafe (kann teuer werden)

Fazit für Ihre Reise

  • Wohnmobil unter 3,5 t (die meisten Kastenwagen und kompakten Camper):
    → Kaufen Sie die Jahresvignette für 40 CHF (als E-Vignette oder Klebevignette). Für Anhänger extra Vignette!
  • Wohnmobil über 3,5 t (große Teilintegrierte, Alkoven):
    → Keine Vignette, aber die PSVA vor Einreise online bezahlen (ab ca. 30 CHF/Tag).
  • Besonders wichtig für schwere Wohnmobile:
    Die PSVA gilt auch auf Campingplätzen und auf allen Straßen, nicht nur auf Autobahnen. Planen Sie die Kosten daher für den gesamten Aufenthalt ein – ein 14-tägiger Urlaub kann schnell über 400 CHF zusätzlich kosten.
  • Preisänderungen 2026:
    Weder die Vignette (40 CHF) noch die PSVA-Tarife wurden 2026 erhöht

Weitere Routenideen und praktische Reisetipps bietet der Guide Wohnmobil-Routen in der Schweiz.